Muslimisches Grabfeld Northeim




Einleitung/Entstehung des muslimischen Grabfelds:
Viele Muslime verfügen, dass sie nach ihrem Tod in ihr Heimatland überführt werden, damit eine Bestattung gemäß ihrer Religion möglich ist. Vor allem in Deutschland sozialisierte Muslime würden eine Bestattung in Northeim vorziehen, sofern sie nach islamischen Richtlinien erfolgt. Dies beinhaltet auch die Befreiung vom Sargzwang.
Im Jahre 2005 wurde diese Befreiung im Niedersächsischen Landtag genehmigt. Die Befreiung für das muslimische Grabfeld auf dem Northeimer Stadtfriedhof wurde 2014 erteilt und mit den islamischen Gemeinden aus Northeim, auch im Hinblick auf Organisation und Ablauf, vor Ort besprochen.
Seit der ersten Bestattung auf dem Grabfeld Nummer 62 sind sowohl Hans Harer als auch Müfit Pürtelas als ständige Ansprechpartner für Angehörige und Interessierte aktiv und planen immer wieder Aktionen und bieten Führungen über das muslimische Grabfeld an.
Auf dem Friedhof sind bisher Menschen muslimischen Glaubens der verschiedensten Strömungen aber auch verschiedenster Herkünfte beerdigt worden.


Unterschiede zwischen herkömmlichen und muslimischen Bestattungen:
In den letzten Jahren sind in vielen Gemeinden muslimische Gräber entstanden, die durch ihre Ausrichtung gen Mekka und ihren zum Teil orientalisch wirkenden und oft in anderen Sprachen geschriebenen Grabsteine auffallen.
Mit der Aufhebung der Sargpflicht und der mittlerweile großen muslimischen Community war der Bedarf nach einem muslimischen Grabfeld in Northeim groß. Vorweg muss gesagt werden, dass die Muslimische Gruppe in und um Northeim keine homogene Gruppe ist. Es gibt innerhalb der muslimischen Community verschiedene Strömungen. Auch innerhalb einer Gruppe (z.B. Sunniten, Schiiten, Alewiten) gibt es regionale und persönliche Besonderheiten einer Bestattung. Diese Besonderheiten haben nicht immer einen Bezug zum Glauben.
Hier einige Infos zu den Unterschieden einer herkömmlichen zu einer muslimischen Bestattung:

  • Rituelle Waschung: Ein jeder Muslim muss nach dem Tod einer rituellen Waschung (z.B. durch Imame) unterzogen werden. Ähnlich wie die rituelle Waschung vor den Gebeten wird die/der Verstorbene mit Wasser gereinigt. Nach der rituellen Waschung wird der Verstorbene in Baumwolltücher eingewickelt. Dabei sind die Augen zu verschließen und der Unterkiefer wird mit dem Kopf zusammengebunden.
  • Hak zu helal: Es ist die Pflicht eines jeden Muslims seinem Gegenüber seine Schuld (nicht nur auf das finanzielle bezogen) zu begleichen oder zu verzeihen. Dies sollte nach Möglichkeit geschehen, bevor der- oder diejenige beerdigt wird. Aus diesem Grund wird während des Totengebets auf dem Friedhof anfangs die Frage gestellt, ob die Anwesenden dem Toten seine hak zu helal machen. Ihm also seine Schuld vergeben. Wenn Muslime auf lange Reisen gehen, verabschieden sie sich oft mit den Worten „hakkini helal et“ (alles, was ich jemals dir geschuldet habe oder du mir schuldest ist aufgehoben).
  • Totengebet am Grab auf der Bahre: die/der Verstorbene wird im Sarg auf eine Bahre gelegt. Der Imam und die Gläubigen reihen sich wie in der Moschee mit dem Gesicht gen Mekka und beten das Totengebet nach Anweisung des Imams. Nach dem Gebet wird der Sarg von der Bahre zum Grab getragen. Hierbei sind es in erster Linie die Familie oder die engsten Verwandten, die den Sarg tragen. Wie in der Moschee beten Frauen und Männer auch das Totengebet getrennt voneinander.
  • Ausrichtung des Grabes: Ein weiterer Unterschied zu den herkömmlichen Bestattungen ist, dass es im muslimischen Glauben vorgeschrieben ist, dass der Körper und vor allem das Gesicht Richtung Mekka zur Kaaba in Saudi-Arabien (von uns aus süd-östlich) zeigt. Aus diesem Grund sind die Gräber der Muslime auf unserem Friedhof schräg ausgerichtet.
  • Befreiung vom Sargzwang: Falls die Angehörigen eine Bestattung ohne Sarg wünschen, wird der in Tüchern eingewickelte Körper herabgelassen und leicht auf die rechte Seite gelegt. Anschließend wird der Leichnam mit Holzbrettern so bedeckt, dass beim Verfüllen des Grabes keine Erde auf den Leichnam fällt.
  • Grab schließen: Wenn das Grab wieder mit Erde zugeschüttet wird, ist es Brauch, dass die Angehörigen und Freunde die Erde mit der Schaufel zuschütten. Muslimen ist es wichtig, einen Beitrag zu der Bestattung leisten zu können. Der Imam rezitiert in dieser Zeit aus dem Koran.
  • Weckruf des Imams (Telkin): Wenn das Grab mit Erde aufgeschüttet ist, „weckt“ der Imam die Seele des Verstorbenen durch ein Gebet und dieser stößt mit dem Kopf an das Holz und merkt in dem Augenblick, dass er verstorben ist.
  • Nach der Beerdigung: Beileidserklärungen können im Anschluss an die Angehörigen ausgesprochen werden. Meist werden im Haus der Angehörigen oder in den Moscheegemeinden Trauerfeiern organisiert.


Gründe, die für dieses Grabfeld sprechen:

  • Die Befreiung vom Sargzwang (im Januar 2014) ermöglicht es den Muslimen, wie in ihren Herkunftsländern ihre Verstorbenen im Leichentuch ohne Sarg zu beerdigen.
  • Die Kosten für eine Überführung eines/-r Verstorbenen in die Heimat ist oft sehr hoch oder eine Bestattung ist zum Teil nicht möglich, da dort Krieg herrscht oder die Infrastruktur unzureichend ist.
  • Im muslimischen Glauben glaubt man daran, dass der Körper sich nach dem Tod nach der Erde sehnt. Aus diesem Grund versucht man den Verstorbenen schnellstmöglich zu beerdigen. Eine Beerdigung in Deutschland kann Zeit sparen und ermöglicht es den Angehörigen und Verwandten an der Bestattung teilzunehmen.
  • Im Islam gibt es keine Vorschrift, die eine Bestattung in muslimischen Ländern vorschreibt. Auch spielt es keine Rolle, ob das Grab „unberührt“ ist oder nicht.
  • Nach der Bestattung ist der Besuch des Grabes in der Nähe jederzeit möglich.
  • Viele Muslime sind mittlerweile hier geboren oder verbinden die alte Heimat der Eltern oder Großeltern nur noch mit Urlaubserinnerungen.


Wo befindet sich der Hauptfriedhof Northeim?

  • Der Hauptfriedhof der Stadt Northeim befindet sich in der Straße „Harztor“. Eine Hausnummer ist leider nicht vorhanden, der Friedhofsparkplatz ist in der Straße „Harztor“ aber bereits ausgeschildert.
  • Ist ein Parkplatz vorhanden? Es gibt am Hauptzugang des Friedhofs einen Parkplatz, welcher von der Straße „Harztor“ erreicht werden kann und dort auch ausgeschildert ist. Weitere Parkmöglichkeiten gibt es außerdem noch in der Straße „Am Lohgraben“ (in Richtung der Bahnlinie, kurz vor den Bahngleisen, in Fahrtrichtung rechts). In der Straße „Am Lohgraben“ befindet sich ein weiterer kleinerer Eingang zum Friedhof Northeim, von welchem die muslimischen Grabfelder fußläufig ebenfalls gut zu erreichen sind.
  • Wo befinden sich die muslimischen Grabfelder? Die muslimischen Grabfelder befinden sich im neuen östlichen Teil des Northeimer Friedhofs. Wenn der Friedhof am Haupteingang, bei der Friedhofskapelle, betreten wird, so sind die muslimischen Grabfelder im östlichen Teil des Friedhofs zu finden. Die Bezeichnungen lauten derzeit Grabfeld 62 und Grabfeld 67.

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Kontaktaufnahme zum Friedhofsamt:

  • Erste Ansprechpartnerin ist Frau Döring (05551 – 966 492 / doering@northeim.de). Sollte Frau Döring nicht erreichbar sein, so kann auch Herr Wertheim kontaktiert werden (05551 – 966 484 / wertheim@northeim.de)
  • Was wird benötigt und wie ist der Ablauf? Ein Erstkontakt mit den Ansprechpartnern der Friedhofsverwaltung sollte telefonisch durch das jeweilige Bestattungsinstitut oder die Angehörigen selbst erfolgen, damit die Daten der verstorbenen Person vorab aufgenommen werden können. (Die Bestattungsinstitute schicken meist vorab eine Sterbefallmeldung mit allen relevanten Daten der verstorbenen Person per Mail) Anschließend ist durch die Angehörigen (mit oder ohne Begleitung des jeweiligen Bestatters) ein persönlicher Vor-Ort-Termin in der Friedhofsverwaltung wahrzunehmen. Bei diesem Termin müssen in der Friedhofsverwaltung zwei Formulare unterzeichnet werden. Der Unterzeichner bzw. die Unterzeichnerin verpflichten sich die Friedhofsgebühren zu zahlen und das Nutzungsrecht an der Wahlgrabstätte zu übernehmen. Bevor die Bestattung durchgeführt wird, sollte unbedingt eine Sterbeurkunde in der Friedhofsverwaltung vorgelegt werden. Diese wird meist durch das jeweilige Bestattungsinstitut eingereicht, kann aber auch von den Angehörigen zum Termin mitgebracht werden.

Durch das Unterzeichnen des Nutzungsrechts ist der Unterzeichner zukünftig der/die Ansprechpartner*in für das Friedhofsamt und ist unter anderem verantwortlich für die Grabpflege.


Kosten:
Friedhofsgebühren:

  • Zurzeit wird für den Erwerb einer Wahlgrabstätte auf dem Friedhof Northeim eine Gebühr von 1.712,00 € berechnet. Hinzu kommt eine Gebühr für das Ausheben und Schließen des Grabes (Herstellen der Grabstätte) in Höhe von 606,00 € (innerhalb der Arbeitszeiten – Montag bis Freitag, bis 13:00 Uhr) bzw. in Höhe von 909,00 € (außerhalb der Arbeitszeiten – Freitag ab 13:00 Uhr und Samstag). Zuletzt wird noch das Verlegen einer Grabeinfassung auf der rechten Seite des Grabes mit 145,60 € berechnet. Die Grabstätte ist für 30 Jahre erworben. Zum Ende der Nutzungszeit meldet sich das Friedhofsamt schriftlich (ein halbes Jahr vor Ablauf) bei demjenigen, der das Nutzungsrecht unterschrieben hat. Daher ist es wichtig, Adressänderungen oder Umzüge dem Friedhofsamt mitzuteilen um Verlängerungen des Grabes abstimmen zu können.
  • Es ist noch zu erwähnen, dass Einzelwahlgrabstätten, aber selbstverständlich auch Doppel- bzw. Mehrfachwahlgrabstätten, in einem Todesfall erworben werden können. Die genannte Gebühr von 1.712,00 € bezieht sich auf eine einzige Wahlgrabstätte und muss beim Erwerb von Doppel- bzw. Mehrfachwahlgrabstätten entsprechend der Grabstellenanzahl multipliziert werden.
  • Auch die Reservierung von Grabstellen ist derzeit möglich. Die Reservierung einer Grabstelle wird momentan mit einer Gebühr von 77,00 € jährlich berechnet. Im Hinblick auf eine Reservierung ist es wichtig zu wissen, dass reservierte Grabstellen bis zur Belegung mit einem Todesfall als Rasenfläche verbleiben müssen und nicht mit Grabschmuck oder ähnlichem angelegt werden dürfen. Die Friedhofsverwaltung der Stadt Northeim pflegt die Rasenflächen der reservierten Grabstellen turnusgemäß.
  • Bei Angehörigen, die aktuell finanziell nicht die Möglichkeit haben eine Bestattung nach muslimischem Recht beauftragen zu können, gibt es die Möglichkeit, sich an den Landkreis Northeim zu wenden. Siehe auch den Punkt Übernahme Bestattungskosten!


Gebühren Sterbeurkunde beim Standesamt:

Beantragt wird es beim Standesamt von einem Familienmitglied (Ehepartner, Kinder, Enkel usw.), das mindestens 16 Jahre alt ist. Die Kosten für eine Sterbeurkunde betragen 15 € und für jede weitere Kopie 7,50 €. Mehrsprachige Urkunden kosten 15 €.

Benötigte Unterlagen sind Totenschein, Pass (Personalausweis), Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde. Falls der Verstorbene geschieden war, werden die Scheidungsunterlagen benötigt.
Wenn der Verstorbene im Ausland geboren wurde oder geheiratet hat, wird eine internationale oder eine übersetzte Urkunde benötigt. Aufenthaltstitel und Reisepässe sind keine ausreichenden Ausweise.
• Kontakt: Standsamt Northeim, 05551 – 966 420

Gebühren für die rituelle Waschung:
Die DITIB-Moschee in Göttingen (Königsstieg 4, 37081 Göttingen) hat Räumlichkeiten, die eigens für die rituelle Waschung erbaut worden sind und nach vorheriger Anmeldung benutzt werden können. Die Kosten für die Nutzung der Räumlichkeiten beträgt 130 € (50 € Waschung + 50 € Reinigungskosten + 30 € Leichentuch).
Eine Waschung in den Krankenhäusern ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich.
• Kontakt: Ditib Göttingen, 0551 – 277900 / kontakt@ditib-goettingen


Übernahme Bestattungskosten:
Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person nicht zugemutet werden kann, die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Dies ist auch im Nachhinein möglich, unter der Bedingung, dass die Bestattung schlicht gehalten wurde. Die Übernahme der Kosten für eine Überführung in die alte Heimat ist nicht möglich. Eine Zusage zur Kostenübernahme an den Bestatter ist ebenfalls nicht möglich.
Für genauere Informationen und zur Zusendung des Antrags zur Kostenübernahme:
• Kontakt: Frau Brandt, 05551 – 708 641 / ibrandt@landkreis-northeim.de


Muslimische Bestattungsunternehmen in der Nähe:
Es gibt eine Vielzahl von muslimischen Bestattungsfirmen in der Nähe von Northeim. Sie sind in den Abläufen geübt und wissen wo welcher Antrag zu stellen ist. Sie übernehmen die Abholung des/der Verstorbenen und des Totenscheins. Sie kommunizieren mit dem Standesamt wegen der Sterbeurkunde und melden die Beerdigung beim Friedhofsamt an. Oft werden die Verstorbenen nach der Frist von 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes in die Firmenzentrale oder Zentralmoschee transportiert und zur Bestattung dann wieder nach Northeim gebracht. Man kann den Bestatter aber auch mit der Waschung in Göttingen beauftragen.
Die Kosten sind unterschiedlich und liegenzwischen 1500 € und 2200 €. Die späteren Kosten von 2.463,60 € für die Grabstätte und für den Gedenkstein sind in diesem Preis nicht enthalten. Jedoch sind die Kosten für die rituelle Waschung, Abholung und Transport zwischen den verschiedenen Stationen, Einholen der erforderlichen Unterlagen, Lagerung im Kühlhaus, der Sarg, das Leichentuch und ein provisorisches Holzschild für die Grabstätte inbegriffen.

  • Hilal-Bestattungen, Hannover, Notrufnummer: 0173-2392236
  • Anka Bestattungen, Osnabrück, Notrufnummer: 0176-82078715


Muslimische Gemeinden im LK Northeim (Imam):

Es gibt innerhalb der muslimischen Community verschiedene Strömungen mit zum Teil eigenen Gemeinden. Auch spielt die regionale Herkunft eine Rolle.
Gemeinden in Northeim:

  • DITIB - Türkisch Islamische Gemeinde zu Northeim e.V. (sunnitisch)
  • Al-Ithbat & Tanzih Moschee (arabisch-sunnitisch)

Es gibt in den benachbarten Landkreisen Göttingen und Osterode auch viele weitere Moscheegemeinden, die unterstützen können.


Verhaltensregeln, Dinge die zu berücksichtigen sind:

  • Wenn ein Angehöriger verstorben ist, herrscht oft ein Ausnahmezustand und die näheren Angehörigen sind nicht in der Lage Entscheidungen zu treffen. Daher ist es wichtig, dass ein Verantwortlicher sich um die Abläufe kümmert und als Ansprechperson ausgesucht wird.
  • Achten Sie bitte darauf, dass andere Besucher des Friedhofs nicht gestört werden!
  • Bei vermutlich großen Beerdigungen ist es sinnvoll, die Polizei im Vorfeld zu informieren. Es kann zu Behinderungen im Straßenverkehr oberhalb des Friedhofs kommen. Hier ist es sinnvoll Leute abzustellen, die die Autos zu den Parkplätzen an der Bahnlinie umlenken.
  • Meist wird das Grab durch Angehörige mit Schaufeln so weit gefüllt, bis der Sarg nicht mehr zu sehen ist. Anschließend fährt der Bagger ran, nimmt den Stützkasten aus dem Grab und füllt die restliche Erde auf. Bitte achtet hierbei auf genügend Sicherheitsabstand! Wenn der Stützkasten raus ist, können die Angehörigen die Erde auf Wunsch auch gerne weiter selbst auffüllen.
  • Leider ist immer wieder zu beobachten, dass einige Gräber nach einiger Zeit „zuwachsen“. Bitte achten Sie drauf, dass die Grabfelder regelmäßig sauber gehalten werden.
  • Der Tod gehört zum Leben dazu! Daher sollten Sie sich im Vorfeld bereits informieren und wenn möglich mit den Verwandten über Wünsche sprechen. Auch ist es sinnvoll zu schauen ob die erforderlichen Unterlagen bereits vorhanden sind.


Grabsteine und Pflege des Grabes:

Nach einem Zeitraum von ca. 12 Monaten nach der Beerdigung hat sich die Erde auf dem Grab so weit gesetzt, dass es möglich ist einen Steinmetz mit dem Aufstellen eines Grabsteins zu beauftragen. Wir raten dringend die 12 Monate abzuwarten, da die Erde sich bedingt durch das Wetter später absetzen kann und dadurch die Grabfassung bricht oder der Grabstein sich neigt.
Es ist nicht möglich, einen erworbenen Stein selbstständig aufzustellen. Hierfür wird ein zertifizierter Steinmetz mit Zulassung benötigt.
Wenn ein Gedenkstein auf einer Grabstätte aufgestellt werden soll, ist es notwendig, einen zertifizierten Steinmetzbetrieb zu Rate zu ziehen. Dieser nimmt auf dem Friedhof ein Aufmaß der Grabstätte vor und stellt gemeinsam mit den Angehörigen den entsprechenden Antrag zur Genehmigung eines Grabmals bei der Friedhofsverwaltung. Für die Genehmigung eines Grabmalantrages sowie die regelmäßige Überprüfung des verkehrssicheren Zustands und der Standfestigkeit des Denkmales während der gesamten Nutzungszeit wird einmalig eine Gebühr von 97,00 € (stehendes Grabmal) bzw. von 72,00 € (liegendes Grabmal) veranschlagt. Der Antrag auf Genehmigung eines Grabmales hat durch die jeweilige eingetragene nutzungsberechtigte Person zu erfolgen.

Steinmetze, mit denen wir in der Vergangenheit zusammengearbeitet haben:

  • Axhovic Bestattungen, 0176-56907685
  • Reichert Steinmetz, Harztor 29/37154 Northeim, 05551-99540
  • Naturstein-Macke, Kapellenweg 3/37434 Bilshausen, 05528-8929
  • MUS-Bremen, 0179-4119677

Natürlich ist es auch möglich andere Firmen und Steinmetze mit dem Beschriften und Aufstellen des Gedenksteines zu beauftragen. Jedoch benötigen diese eine Lizenz bei der Stadt Northeim. Die Kosten für eine einfache, liegende Grabsteinplatte beginnen bei 500 € und bei einer Grabeinfassung und einem aufgestellten Grabstein ab ca. 2000 €.
Die Pflege eines Wahlgrabes obliegt der jeweiligen nutzungsberechtigten Person. Sie ist für die Friedhofsverwaltung als Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin verantwortlich für ein ordentliches Erscheinungsbild der Grabstätte.


Allgemeine Informationen zur Bestattung und die Zeit danach:
Gem. unserer Friedhofssatzung dürfen wir verstorbene Personen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit Eintritt des Todes bestatten (vgl. Friedhofssatzung § 8 Allgemeines, Abs. 4). Auch im Niedersächsischen Bestattungsgesetz wird unter § 9 (Zeitpunkt der Bestattung, Bestattungsdokumente), Abs. 1 festgehalten, dass verstorbene Personen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit Eintritt des Todes bestattet werden dürfen. Sollte eine Ausnahmeregelung gewünscht werden, so kann diese ausschließlich die untere Gesundheitsbehörde (Landkreis Northeim) gewähren. Eine Ausnahmegenehmigung für eine Beisetzung vor Ablauf der 48 Stunden ist von den Angehörigen eigenständig zu beantragen.
Im Todesfall muss eine Reihe von Formalitäten geklärt werden. Das erste Dokument, dass ausgestellt wird, ist die Todesbescheinigung. Damit kann dann die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragt werden. Anschließend sollte der Todesfall beim Arbeitgeber, der Kranken- und Rentenversicherung, der Bank und den Versicherungen gemeldet werden.
Es finden in regelmäßigen Abständen Aktionen wie gemeinsames pflegen der Gräber und kurz vor muslimischen Feiertagen Koranrezitationen mit den Imamen der Moscheen und Gebete statt. Infos oder Kontakt über info@köprü.de.


Danksagung und Herausgeber der Broschüre:

Mein größter Dank gilt in erster Linie Hans Harer, der mit seiner Initiative und seinem Einsatz das muslimische Grabfeld in Northeim erst ermöglicht hat. Mein Dank gilt auch dem Team der Technischen Dienste Northeim – Friedhofsverwaltung. Sie unterstützen uns tatkräftig und sind offen für Vorschläge und Ideen.
Für die Unterstützung in dieser Broschüre möchte ich mich herzlich bedanken bei Gaye Savran, Sascha Rose, Izzet Dursun, Imam Mehmet Kaya und Abdullah Dömen mit dem gesamten Vorstand des Köprü Integrationsvereins.
Zuletzt auch ein großes Dankeschön an die Partnerschaft für Demokratie Leben im LK Northeim, der Stiftung der Kreissparkasse Northeim und dem Rotary-Club Einbeck-Northeim für die finanzielle Unterstützung.